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Nur fünf Stunden Ruhe: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Nachtflugregelung des neuen Berliner Großflughafens abgewiesen. Damit dürfen Maschinen wie geplant nur zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens nicht fliegen. Die Kläger halten das für einen Skandal.
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